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     1.   Teilnahmebedingungen

    Diese Teilnahmebedingungen regeln die Teilnahme an dem Gewinnspiel Expopharm 2025 vom 16. bis 18.09.2023. Veranstalter des Gewinnspiels ist die naturafit Vertriebs GmbH, Am Sandfeld 9-11, 91341 Röttenbach (im folgenden Veranstalter genannt). Die Teilnahme an dem Gewinnspiel der Expopharm 2025 ist kostenlos und richtet sich ausschließlich nach diesen Teilnahmebedingungen.

     2.   Teilnahmeberechtigung

    Teilnahmeberechtigt sind alle Messebesucher der Expopharm 2025 in Düsseldorf, die im Zeitraum vom 16. bis 18.09.2025 die an der Veranstaltung „Expopharm 2025“ teilnehmen. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind alle Mitarbeiter des Veranstalters oder deren Angehörige. Die Teilnahme an dem Gewinnspiel verpflichtet nicht zum Kauf von Waren oder Dienstleistungen des Veranstalters.

     3.   Ablauf des Gewinnspiels

    Das Gewinnspiel findet vom 16. bis 18.09.2025 statt. Die Teilnahme an dem Gewinnspiel ist kostenlos und unabhängig davon, ob der Teilnehmer Kunde von dem Veranstalter ist. Als Preise werden an Einzelpersonen jeweils ein naturafit Überraschungsprodukt vergeben. Die Messebesucher bekommen am naturafit Messestand Gewinnspielkarten vom naturafit Messepersonal ausgegeben. Die Teilnehmer am Gewinnspiel müssen auf dieser Gewinnspielkarte 3 Multiple-Choice-Fragen richtig beantworten. Je Teilnehmer darf nur eine Gewinnspielkarte eingereicht werden. Die Richtigkeit der Antworten wird von einem naturafit Messemitarbeiter direkt am Messestand überprüft. Sind alle Fragen korrekt beantwortet, wird der Gewinn an den Teilnehmer übergeben.

    Um am Gewinnspiel teilnehmen zu können, ist keine Registrierung nötig. Die richtige Beantwortung der Fragen, sowie die Abgabe der Gewinnspielkarte an einen naturafit Messemitarbeiter genügen. Die Teilnahme auf anderem Wege ist nicht vorgesehen. Einsendeschluss ist der letzte Messetag 18.09.2025, 16 Uhr. Zur Überprüfung der Wahrung der Einsendefrist dient die manuelle Abgabe der Stempelkarten am letzten Messetag der Expopharm 2025 bei einem naturafit Mitarbeiter am naturafit Messestand. Die Teilnahme über Gewinnspielagenturen ist untersagt, genauso wie die mehrfache Teilnahme eines Teilnehmers zum Zwecke der Chancenerhöhung. Der Veranstalter ist berechtigt, einzelne Personen von der Teilnahme auszuschließen, z.B. bei Verstößen gegen die vorgenannten Bedingungen, bei falschen oder irreführenden Angaben im Zusammenhang mit der Teilnahme am Gewinnspiel oder bei dem nachweislichen Versuch zu manipulieren oder bei erfolgter Manipulation.

    Ein Umtausch sowie eine Barauszahlung des Gewinns sind nicht möglich. Eine Auszahlung eines Preises in bar oder ein Tausch des Gewinnes ist nicht möglich, der Gewinn ist nicht an Dritte übertragbar. Für eine etwaige Versteuerung des Gewinns ist der Gewinner selbst verantwortlich.

     4.   Gewährleistung

    Der Veranstalter kann die Verfügbarkeit des Gewinnspiels auf der Messe nicht gewährleisten. Das Gewinnspiel kann aufgrund von äußeren Umständen beendet werden, ohne dass der Teilnehmer daraus herleiten kann.

     5.   Beendigung des Gewinnspiels

    Der Veranstalter behält sich ausdrücklich vor, das Gewinnspiel ohne vorherige Ankündigung und ohne Mitteilung von Gründen jederzeit zu unterbrechen oder zu beenden und diese Teilnahmebedingungen anzupassen.

     6.   Haftung und Rechtsweg

    Die naturafit Vertriebs GmbH haftet nicht für Schäden, die im Zusammenhang mit der Teilnahme am Gewinnspiel bzw. mit der Annahme und der Nutzung des Gewinns stehen, es sei denn, der Gewinnspielanbieter bzw. dessen Erfüllungshilfen handeln vorsätzlich oder grob fahrlässig. Hiervon unberührt bleiben etwaige Ersatzansprüche aufgrund der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie von wesentlichen Vertragspflichten. Das Gewinnspiel unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. 

     7.   Salvatorische Klausel

    Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit dieser Teilnahmebedingungen im Übrigen nicht berührt. Statt der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige gesetzlich zulässige Regelung, die dem in der unwirksamen Bestimmung zum Ausdruck gekommenen Sinn und Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für den Fall des Vorliegens einer Regelungslücke in diesen Teilnahmebedingungen.

    Stand: 27.08.2025